Die Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Dieses soll dazu führen, dass große Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie beispielsweise von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren, so wie es aus den Mitteilungen des Europaparlaments und der EU-Staaten vom Donnerstag hervorgeht. Außerdem müssen größere Unternehmen einen Plan entwickeln, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel im Einklang stehen, wie von den EU-Staaten mitgeteilt wurde.
Ebenso ist geplant, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten haftbar gemacht werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt. Obwohl die Einigung noch von Parlament und EU-Staaten bestätigt werden muss, wird dies in der Regel jedoch formell abgewickelt.
EU-Lieferkettengesetz übersteigt das deutsche Gesetz
Anna Cavazzini, die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, bezeichnete dies als einen positiven Tag für die Menschenrechte, hätte sich aber strengere Regeln für den Klima- und Umweltschutz gewünscht. Die Grünen-Politikerin betonte auch, dass das EU-Lieferkettengesetz über das deutsche Gesetz hinausgeht und mehr Unternehmen von den Regeln erfasst werden. In Deutschland gibt es seit Jahresbeginn ein Lieferkettengesetz.
Der Europarechtsprofessor und SPD-Europaabgeordnete René Repasi wies darauf hin, dass mit dem Gesetz deutsche Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar gemacht werden können, was bislang im deutschen Lieferkettengesetz ausgeschlossen war. Unternehmen könnten also zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen und beispielsweise Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
In der Vergangenheit hatten Unionspolitiker ähnlich wie Wirtschaftsvertreter eher kritische Ansichten zu diesem Gesetz geäußert. Sie befürchteten beispielsweise zu großen bürokratischen Aufwand für Unternehmen und dadurch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Firmen aus Drittstaaten, die nicht von den Regeln betroffen sind.