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Saturday, July 27, 2024
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HomeUncategorizedEmployee, Power, Family: Here are the most important modifications starting 2024

Employee, Power, Family: Here are the most important modifications starting 2024

The new year 2024 brings numerous changes. While some things will become more expensive for people in Germany, there are also some reliefs. Read here what awaits you in the new year.

Building Energy Act comes into force from January 2024

On January 1, 2024, the much-discussed Building Energy Act will come into force. The modification affects all building owners and their energy requirements. Among other things, the law stipulates that oil and gas heating systems may continue to operate until 2044. New heating systems must be operated with at least 65 percent renewable energies such as
Photovoltaic
, bio-oil, biogas, or wood pellets.

Read also: Approved by the Federal Council: Habeck’s heating law passed – What applies to real estate owners from 2024

CO2 price to be raised from January 2024

The CO2 price will increase to 40 euros per ton on January 1, making refueling and heating with oil or gas more expensive.

Changes for employees from 2024: Increase in minimum wages

In January 2024, the minimum wage in Germany will be raised. It will increase from the current 12 euros to 12.41 euros gross per hour. This change affects not only main insured employees, but also mini-jobbers. For them, the earnings threshold will increase by 18 euros to 538 euros.

At the same time, there are sector-specific minimum wages that are higher than the general rate. For example, wages for roofers, building cleaners, and in the electrical trade will increase from January. Painters and varnishers as well as scaffolders will follow in April and October 2024, respectively.

Minimum wage for trainees and caregivers to increase from 2024

Trainees can look forward to a positive change in their finances from 2024. From January, the minimum compensation in the first year of apprenticeship contracts may not fall below 649 euros. In the second year of apprenticeship, it will be 766 euros, and in the third year, at least 876 euros.

Employees in elderly care will receive more money from May 1. The minimum hourly wage for qualified care professionals will increase to 19.50 euros, for qualified care assistants to 16.50 euros, and for care assistants to 15.50 euros.

Maximum limit for mini-jobs will be raised in 2024

As a result of the minimum wage increase, the ceiling for so-called mini-jobs will also increase from January, from 520 to 538 euros per month.

Changes for recipients of state financial aid and social welfare from 2024

Around 5.5 million recipients of social welfare or state financial aid will receive more money from January 2024. The change will be as follows:

  • Single individuals will receive an additional 61 euros, making it 563 euros per month.
  • Youth between 14 and 17 years old will receive 471 euros instead of the previous 420 euros.
  • Children up to the age of six will receive 357 euros.
  • Children between six and 13 years old will receive 390 euros.

Changes for families from 2024

Adjustment of the Düsseldorf table in the new year

Starting next year, the maintenance for separated families will increase. Those who receive maintenancemuss mit einer Erhöhung des Mindestunterhalts in allen Altersstufen rechnen:

  • Für Kinder bis zum 6. Lebensjahr: 480 Euro (anstatt 437 Euro)
  • Für Kinder bis zur 12. Lebensjahr: 551 Euro (anstatt 502 Euro)
  • Für Kinder bis zur Volljährigkeit: 645 Euro (anstatt 588 Euro)

Im Gegensatz dazu erhöht sich auch die Höhe des Eigenbedarfs. Ab dem nächsten Jahr beträgt er 1200 Euro (für nichterwerbstätige Unterhaltsschuldner) bzw. 1450 Euro (für erwerbstätige Unterhaltsschuldnern). Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich überprüft. Sie ist rechtlich nicht bindend, wird jedoch immer als Maßstab bei Unterhaltsberechnungen herangezogen.

Es gibt Änderungen beim Elterngeld ab 2024

Die Regierung plant Änderungen beim Elterngeld ab 2024. Eine wichtige Neuerung betrifft Paare, die ihr Kind ab dem 1. April 2024 bekommen: Dann sinkt die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld von 300.000 Euro auf 200.000 zu versteuerndes Einkommen im Jahr. Ein Jahr später soll die Grenze dann bei 175.000 Euro liegen. Für Alleinerziehende sinkt sie im April auf 150.000 Euro.

Bei den Partnermonaten in der Elternzeit ist ebenfalls eine Änderung vorgesehen: Die Elternzeit kann wie bisher von zwölf Monaten auf 14 Monate aufgestockt werden, wenn die Eltern sich die Betreuung aufteilen. Künftig muss jedoch mindestens einer der Partnermonate von einem Beteiligten allein genommen werden, wodurch eine gemeinsame Elternzeit beider Elternteile nur noch für einen Monat möglich ist.

Voraussichtlich mehr Geld für Rentner ab 2024

Für die etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland wird es im neuen Jahr voraussichtlich spannend. Sie erhalten voraussichtlich 3,5 Prozent mehr Geld, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf den Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2023 der Bundesregierung errechnet hat. Bereits geändert wurde, dass Menschen, die wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Rente sind, ab 2024 mehr hinzuverdienen dürfen. Die endgültige Anpassung wird im kommenden Frühjahr beschlossen.

Altersgrenze bei Rente steigt zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen möchten.

Anstieg des Grundfreibetrags ab 2024

Bereits im vergangenen Jahr wurde die Höhe des Einkommens angepasst, bis zu dem keine Steuern bezahlt werden müssen. Auch 2024 ändert sich dieser sogenannte Grundfreibetrag: Für Ledige steigt er von 10.908 Euro auf 11.604 Euro, bei Verheirateten liegt die Grenze bei 23.208 Euro.

Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums von Kindern von 6024 Euro auf 6384 Euro je Kind an. Bei getrennten Eltern ist es die Hälfte. 

Neue Regelung ab 1. Januar: Gutverdiener zahlen höhere Sozialabgaben

Die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen steigen im kommenden Jahr deutlich an – Besserverdiener müssen dann höhere Sozialabgaben leisten. In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden dann bis zu einem sozialversicherungspflichtigen Gehalt von 7550 Euro in Westdeutschland und 7450 Euro in Ostdeutschland Beiträge fällig. Bisher lag die Grenze bei 7300 Euro im Westen und 7100 Euro im Osten.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt ab Januar 2024 auf bundesweit 5175 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze soll demnach auf 69.300 Euro Jahreseinkommen steigen. Wer mehr verdient,kann nach Wunsch eine private Krankenversicherung abschließen.

Das Pflegegeld steigt ab 2024

Die finanzielle Unterstützung in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – abhängig von der Pflegestufe bedeutet das eine monatliche Steigerung von 16 bis 45 Euro. Auch die Sachleistungsbeträge in der ambulanten Pflege werden um fünf Prozent angehoben. Ab 2024 haben pflegende Angehörige Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage pro pflegebedürftiger Person.

Zuschläge der Pflegekasse steigen im kommenden Jahr

Pflegebedürftige in Pflegeeinrichtungen erhalten ebenfalls Entlastungen: Die prozentualen Zuschläge der Pflegekasse für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen steigen um fünf bis zehn Prozent, je nach Verweildauer im Heim.

Neuerungen für Autofahrer ab 2024

Ab dem 7. Juli müssen neuzugelassene Pkw in Deutschland mit einem Event Data Recorder ausgestattet sein, ähnlich der Blackbox in Flugzeugen. Diese speichert Daten, die bei einem Unfall für die Klärung ausgelesen werden können.

Zusätzlich sind Autofahrer ab Oktober 2024 verpflichtet, ihre Fahrzeuge bei winterlichen Bedingungen mit Reifen mit dem Alpine-Symbol, also Winter- und Ganzjahresreifen, auszustatten. Die bisherigen M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.

Mautpflicht erweitert sich auf kleinere Transporter

Ab dem 1. Juli gilt die Mautpflicht nun auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen, anstelle von bisher 7,5 Tonnen.

Strengere Richtlinien für die Förderung von E-Autos ab 2024

Die Richtlinien für die E-Auto-Förderung werden 2024 verschärft: Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45 000 Euro werden gefördert. Die maximale staatliche Förderung beträgt 3000 Euro. Es ist allerdings unklar (Stand: Mitte Dezember), wie es nach dem Karlsruher Haushaltsurteil mit dem Programm weitergeht.

Legalisierung von Cannabis ab 2024

Ab dem 1. April 2024 wird eine viel diskutierte Veränderung wirksam: Der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum wird für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt sein. Im privaten Bereich wird der persönliche Besitz von bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau gestattet sein. Es wird auch erlaubt sein, drei Pflanzen für den persönlichen Gebrauch anzubauen. Zum 1. Juli sollen dann auch Cannabis-Clubs zur gemeinsamen Kultivierung erlaubt werden. Ein notwendiger Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht jedoch noch aus.

Die Einführung des Klinik-Atlas im Jahr 2024

Ab April können Bürgerinnen und Bürger voraussichtlich in einem Online-Portal nachlesen, welche Leistungen und Behandlungsqualität ein Krankenhaus bietet. Das interaktive Transparenzverzeichnis wird voraussichtlich Informationen zu rund 1700 Klinikstandorten bundesweit bereitstellen.

Verpflichtende E-Rezepte

Ab Januar sind Vertragsärzte verpflichtet, E-Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel auszustellen. Versicherte haben drei Optionen zur Einlösung: über eine App, als Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

Änderungen in der Brustkrebs-Früherkennung

Die Altersobergrenze für die kostenlose Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Die Umsetzung der Neuregelung ist für den 1. Juli 2024 geplant.

Restaurantbesuche werden teurer ab 2024

Eine harte Einschränkung betrifft Restaurantbesucher: Ab dem 1. Januar 2024 gilt in der Gastronomie wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, anstatt des vorübergehenden Satzes von 7 Prozent. Somit könnte das Essen gehen teurer werden.

Kennzeichnungspflicht für Herkunft von Fleisch

Wer unverpacktes Fleisch, beispielsweise an der Theke oder auf dem Markt, kauft,erfährt mehr Klarheit bezüglich der Herkunft. Ab dem 11. Februar wird die obligatorische Kennzeichnung auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel erweitert. Zuvor galt dies lediglich für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.

Ausweitung des Pfands auf Milch in Plastikflaschen

Auch für Milch oder Milchmischgetränke gilt ab dem 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.

Ab 2024: Verbot von Deckeln bei bestimmten Getränken

Um die Verschmutzung der Landschaft zu reduzieren, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Dies betrifft Einwegverpackungen, die teilweise oder komplett aus Kunststoff bestehen – wie beispielsweise Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern.

Einführung einheitlicher Ladekabel bis Ende des Jahres

Diese Maßnahme reduziert die Vielfalt an Kabeln zu Hause erheblich. Ab Dezember 2024 verfügen neue Handys, Tablets, Kopfhörer und sämtliche Elektrogeräte mit USB-Anschluss einheitlich über USB-C und nicht mehr über unterschiedliche Lademöglichkeiten. Diese Vorschrift tritt am 28. Dezember 2024 in Kraft und ist für alle innerhalb der EU verkauften Marken und Geräte gültig.

Aus für den Kinderreisepass ab 2024

Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Das Dokument, welches bisher für Kinder unter zwölf Jahren vorgesehen war, wird durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Möglichkeit zur weltweiten Reisen ersetzt. Für Eltern bedeutet dies höhere Kosten, da der elektronische Reisepass mit 37,50 Euro teurer ist als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.

Lesetipp:

  • Änderungen ab Dezember 2023 – Im Dezember gab es bereits eine Mindestlohnerhöhung für Pflegekräfte. Des Weiteren wurde die telefonische Krankschreibung unter bestimmten Bedingungen wieder eingeführt.
  • Änderungen ab November 2023 – Regelungen für die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte wurden erleichtert und die Beantragung des Passes ist nun endlich online möglich.
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