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Saturday, July 27, 2024
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HomeUncategorizedEmployee, Power, Household: These are the primary adjustments starting from 2024

Employee, Power, Household: These are the primary adjustments starting from 2024

The upcoming year 2024 will bring numerous alterations. While some things will become more expensive for the people in Germany, there will also be relief on the other hand. Discover here what to expect in the new year.

Building Energy Act comes into effect from January 2024

On January 1, 2024, the much-discussed Building Energy Act comes into effect. The amendment concerns all building owners and their energy requirements. Among other things, the law specifies that oil and gas heating systems may continue to operate until 2044. New heating systems must be operated with at least 65% renewable energies such as

Photovoltaics
, bio-oil, biogas, or wood pellets.

Recommended reading: Approved by the Federal Council – Habeck’s Heating Law Passed: What Applies to Real Estate Owners from 2024

CO2 price will be raised from January 2024

The CO2 price will increase to 40 euros per ton on January 1, which will make fueling and heating with oil or gas more expensive.

Changes for employees in 2024: Increase in minimum wages

In January 2024, the minimum wage in Germany will be raised. It will increase from the current 12 euros to 12.41 euros gross per hour. This change affects not only main employees with mandatory insurance but also marginal employees. For them, the earnings threshold will increase by 18 euros to 538 euros.

At the same time, some sectors have their own minimum wages, which are higher than the general rate. From January, wages for roofers, building cleaners, and in the electrical trade will increase. Painters and varnishers, as well as scaffolders, will follow in April and October 2024, respectively.

The minimum wage for trainees and caregivers will increase from 2024

Trainees can look forward to a positive change in their finances from 2024. From January, the minimum remuneration for apprenticeship contracts must not fall below 649 euros in the first year of training, 766 euros in the second year, and at least 876 euros in the third year.

Employees in elderly care will receive more money from May 1. The minimum wage per hour will increase to 19.50 euros for nursing professionals, 16.50 euros for qualified nursing assistants, and 15.50 euros for nursing assistants.

The upper limit for marginal jobs will be raised in 2024

As a result of the minimum wage increase, the upper limit for so-called marginal jobs will also increase. From January, it will rise from 520 to 538 euros per month.

Changes for welfare and social aid recipients from 2024

Around 5.5 million recipients of social aid or citizen’s income will receive more money from January 2024. The change will be staggered as follows:

  • Single individuals will receive an additional 61 euros, making it 563 euros per month.
  • Youths between 14 and 17 years old will receive 471 euros instead of the previous 420 euros.
  • Children up to the age of six will receive 357 euros.
  • Children between six and 13 years old will receive 390 euros.

Changes for families from 2024

Adjustment of the Düsseldorf Table in the new year

Next year, the maintenance for separated families will increase. Those who receive maintenancezuzahlen ist verpflichtet, mit einer Anhebung des Mindestunterhalts in sämtlichen Altersstufen ist zu rechnen:

  • Für Kinder bis maximal 6 Jahre: 480 Euro (anstatt 437 Euro)
  • Für Kinder bis maximal 12 Jahre: 551 Euro (anstatt 502 Euro)
  • Für Kinder bis zum Erreichen der Volljährigkeit: 645 Euro (anstatt 588 Euro)

Im Kontrast dazu steigt ebenfalls die Höhe des Eigenbedarfs. Ab dem kommenden Jahr beläuft er sich auf 1200 Euro (für nicht erwerbstätige Unterhaltsschuldner) bzw. 1450 Euro (für erwerbstätige Unterhaltsschuldner). Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich überprüft. Sie ist rechtlich nicht verbindlich, wird jedoch bei Unterhaltsberechnungen stets als Richtlinie herangezogen.

Künftig Änderungen beim Elterngeld ab 2024

Es sind Änderungen beim Elterngeld ab 2024 seitens der Regierung geplant. Eine bedeutende Neuerung betrifft Paare, die ihr Kind ab dem 1. April 2024 bekommen: Ab diesem Zeitpunkt sinkt die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld von 300.000 Euro auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr. Ein Jahr später soll die Grenze dann bei 175.000 Euro liegen. Für Alleinerziehende sinkt sie im April auf 150.000 Euro.

Eine weitere Änderung ist bei den Partnermonaten in der Elternzeit vorgesehen: Wie bisher kann die Elternzeit von zwölf Monaten auf 14 Monate ausgeweitet werden, wenn die Eltern sich die Betreuung aufteilen. Künftig muss allerdings mindestens einer der Partnermonate von einem Beteiligten allein in Anspruch genommen werden, sodass eine gemeinsame Elternzeit beider Elternteile nur noch für einen Monat möglich ist.

Rentenänderungen ab 2024 – Voraussichtlich höhere Beträge

Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erwartet im neuen Jahr vermutlich eine Steigerung ihres Einkommens um 3,5 Prozent, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf den Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2023 der Bundesregierung errechnet hat. Bereits beschlossen wurde, dass Personen, die wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Rente sind, ab 2024 mehr hinzuverdienen dürfen. Die endgültige Entscheidung über die Anpassung wird im kommenden Frühjahr getroffen.

Erhöhung der Altersgrenze bei Rente zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre, was für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden, gilt. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, was bedeutet, dass sie länger arbeiten müssen oder Abschläge in Kauf nehmen müssen, sollten sie früher in Rente gehen wollen.

Anhebung des Grundfreibetrags ab 2024

Vergangenes Jahr wurde bereits die Höhe des Einkommens angepasst, bis zu dem keine Steuern bezahlt werden müssen. Auch 2024 verändert sich dieser sogenannte Grundfreibetrag: Er steigt für Ledige von 10.908 Euro auf 11.604 Euro, während bei Verheirateten die Grenze bei 23.208 Euro liegt.

Zusätzlich erhöht sich der steuerliche Kinderfreibetrag zur Absicherung des Existenzminimums von Kindern von 6024 Euro auf 6384 Euro pro Kind. Bei getrennten Eltern beträgt er die Hälfte.

Ab dem 1. Januar: Höhere Sozialabgaben für Besserverdiener

Die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen steigen im kommenden Jahr deutlich an – Besserverdiener müssen demnach höhere Sozialabgaben leisten. In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden dann bis zu einem sozialversicherungspflichtigen Gehalt von 7550 Euro in Westdeutschland und 7450 Euro in Ostdeutschland Beiträge fällig. Bisher lag die Grenze bei 7300 Euro im Westen und 7100 Euro im Osten.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt ab Januar 2024 auf bundesweit 5175 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze soll demnach auf 69.300 Euro Jahreseinkommen steigen. Wer mehr verdient,hat die Garantie, dass die Herkunft des Produkts ausgewiesen wird. Das soll Transparenz für Verbraucher schaffen und die Qualität des Fleisches verbessern.

Erhöhung des Pflegegeldes ab 2024

Ab 2024 wird das Pflegegeld in der häuslichen Pflege um fünf Prozent erhöht, was je nach Pflegestufe einer monatlichen Erhöhung von 16 bis 45 Euro entspricht. Ebenso werden die Sachleistungsbeträge in der ambulanten Pflege um fünf Prozent angehoben. Zusätzlich haben pflegende Angehörige ab 2024 Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage pro pflegebedürftiger Person.

Zuschläge der Pflegekasse steigen im kommenden Jahr

Auch die Zuschläge für Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen werden im kommenden Jahr erhöht. Die prozentuale Erhöhung variiert je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim und liegt zwischen fünf und zehn Prozent.

Neuerungen für Autofahrer ab 2024

Ab dem 7. Juli 2024 müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit einem sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Ähnlich wie die “Blackbox” in Flugzeugen sollen in diesem Gerät Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung dienen können.

Zusätzlich müssen Autofahrer ab Oktober 2024 ihre Fahrzeuge bei winterlichen Bedingungen mit Reifen ausstatten, die das Alpine-Symbol tragen und speziell für den Winter oder das ganze Jahr zugelassen sind. Die bisherigen M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.

Mautpflicht für kleinere Transporter ab 2024

Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Bisher galt diese Regelung erst ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen.

Strengere Richtlinien für E-Auto-Förderung in 2024

Ab dem Jahr 2024 werden die Richtlinien für die Förderung von Elektroautos strenger: Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45 000 Euro werden gefördert. Die maximale Förderung durch den Bund beträgt 3000 Euro. Allerdings ist noch unklar (Stand: Mitte Dezember), wie es mit dem Programm nach dem Haushaltsurteil in Karlsruhe weitergehen wird.

Legalisierung von Cannabis ab 2024

Zum 1. April 2024 tritt eine viel diskutierte Änderung in Kraft: Der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum wird für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt sein. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein, wobei bis zu drei Pflanzen angebaut werden dürfen. Ab dem 1. Juli 2024 sollen dann auch Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich sein. Allerdings steht der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel noch aus.

Einführung des Klinik-Atlas ab 2024

Ab April 2024 sollen Bürgerinnen und Bürger voraussichtlich die Leistungen und Behandlungsqualität von Krankenhäusern in einem Online-Portal nachlesen können. Das sogenannte Transparenzverzeichnis wird als interaktives Portal Informationen über das Angebot an rund 1700 Klinikstandorten bundesweit bereitstellen.

Verpflichtende E-Rezepte ab 2024

Ab Januar 2024 sind Vertragsärzte verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Versicherte haben drei Optionen zur Einlösung: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

Änderungen in der Brustkrebs-Früherkennung ab 2024

Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Die Umsetzung dieser Neuregelung ist für den 1. Juli 2024 geplant.

Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes ab 2024

Restaurantbesucher müssen sich auf eine harte Änderung einstellen, da ab dem 1. Januar 2024 in der Gastronomie wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent anstelle des vorübergehenden Satzes von 7 Prozent gilt. Dadurch könnte das Essen im Restaurant teurer werden.

Verpflichtende Kennzeichnung der Fleisch-Herkunft

Beim Kauf von unverpacktem Fleisch, beispielsweise an der Theke oder auf dem Markt, haben Verbraucher die Garantie, dass die Herkunft des Produkts ausgewiesen wird. Dies soll Transparenz schaffen und die Qualität des Fleisches verbessern.

erlangt mehr Transparenz über die Herkunft. Es wird Pflicht, unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ab dem 11. Februar zu kennzeichnen. Diese Regelung galt zuvor ausschließlich für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.

Erweiterung des Pfands auf Milch in Plastikflaschen

Ab dem 1. Januar gilt auch für Milch oder Milchmischgetränke, die in Plastikflaschen verkauft werden, eine Pfandpflicht.

Ab 2024 neu: Verbot von Deckeln bei bestimmten Getränken

Ab dem 3. Juli sind lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten, um die Verschmutzung der Umwelt zu reduzieren. Dies betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, wie zum Beispiel Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen mit einem Volumen von bis zu drei Litern.

Einheitliche Ladekabel ab Ende des Jahres verfügbar

Diese Änderung reduziert die Anzahl der Kabel zu Hause deutlich. Ab Dezember 2024 verfügen neue Handys, Tablets, Kopfhörer und alle Elektrogeräte mit USB-Anschluss endlich über einheitliche Lademöglichkeiten, nämlich USB-C. Die entsprechende Regelung tritt am 28. Dezember 2024 in Kraft und gilt für alle Marken und Geräte, die innerhalb der EU verkauft werden.

Ende für den Kinderreisepass ab 2024

Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Das bisherige Dokument für Kinder unter zwölf Jahren wird durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und weltweiter Reisemöglichkeit ersetzt. Eltern müssen mit höheren Kosten rechnen, da der elektronische Reisepass mit 37,50 Euro teurer ist als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.

Empfohlener Artikel:

  • Änderungen ab Dezember 2023 – Im Dezember erfolgte bereits eine Mindestlohnerhöhung für Pflegekräfte. Zudem wurde unter bestimmten Voraussetzungen die telefonische Krankschreibung wieder eingeführt.
  • Änderungen ab November 2023 – Die Regelungen für die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte wurden erleichtert und die Online-Beantragung des Passes ist nun möglich.
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