Am vergangenen Dienstag sorgte Rene I. deutschlandweit für Schlagzeilen: In einem Supermarkt hatte der Deutsch-Marokkaner Bierdosen entwendet. Als eine Verkäuferin ihn beim Diebstahl erwischte, griff er sie an und flüchtete. In der Innenstadt von Gummersbach wurde er daraufhin von alarmierten Einsatzkräften gesichtet. Als sie ihn kontrollieren wollten, zog er offenbar ein Teppichmesser und schnitt einem Beamten ins Gesicht.
Anfangs versuchten die Polizisten einen Schlagstock, dann Pfefferspray und schließlich den Stuhl eines Lokals einzusetzen, um den Angreifer zurückzudrängen. Als dieser sich umdrehte und auf die Polizisten zustürmte, gaben die Beamten Schüsse ab. Bisher geht die Staatsanwaltschaft von drei Schützen aus.
Mann mit Messer war Empfänger von staatlicher Unterstützung und lebte in Notunterkunft
Neuesten Erkenntnissen zufolge war der in der marokkanischen Hauptstadt Rabat geborene Rene I. schon vor dem jüngsten Vorfall als gewalttätiger Straftäter bekannt. Der arbeitslose Empfänger von staatlicher Unterstützung lebte in einer kommunalen Notunterkunft und scheint aus dem Trinker-Milieu zu stammen.
Es war nicht das erste Mal, dass der 30-jährige auf Ordnungskräfte losging. Bereits im Oktober 2023 verhängte das Amtsgericht Gummersbach eine Geldstrafe über 90 Tagessätze gegen den Mann. Laut dem Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer aus Köln hatte der Beschuldigte einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes attackiert und beleidigt.
Der städtische Bedienstete traf Rene I. in der Steinmüllerallee in Gummersbach an und untersagte ihm, weiterhin Alkohol in der Öffentlichkeit zu konsumieren. Daraufhin schlug der Täter dem Mitarbeiter unvermittelt ins Gesicht und beschimpfte ihn. Da Rene I. betrunken und damit nur eingeschränkt schuldfähig war, kam er mit einer milden Strafe davon.
Angriffe auf Polizeibeamte durch Schläge und Bisse
Zufolge FOCUS online wurde kürzlich Anklage gegen den mutmaßlichen Messerstecher wegen tätlichen Angriffs auf Vollzugsbeamte erhoben. Dieser Vorfall steht im Zusammenhang mit einem Einsatz wegen gefährlicher Körperverletzung am 24. Juni 2023.
Während einer Fahndung entdeckte eine Polizeistreife den Verdächtigen. Als eine Polizeibeamtin versuchte, Rene I. zu kontrollieren, schlug er ihr ohne Vorwarnung ins Gesicht. Ihr Kollege griff ein, um den Angreifer von hinten zu fixieren. Doch Rene I. wehrte sich heftig, wurde aggressiv und schlug gemäß der Strafanzeige wild um sich. Mehrmals versuchte er, die Einsatzkräfte zu beißen.
Nachdem die Streifenpolizisten den Mann zu Boden gebracht hatten, griff er erneut an. Um die Situation unter Kontrolle zu bringen, setzte die Beamtin Pfefferspray gegen den Täter ein. Dennoch gelang es Rene I., einem Polizeibeamten mit voller Wucht ins Gesicht zu schlagen. Die Bilanz des Einsatzes: Der Polizeikommissar ist seitdem arbeitsunfähig. Ein gebrochener linker Fuß sowie ein gerissenes Syndesmoseband waren die Folge des Angriffs.
„Der Angreifer lief herum wie eine tickende Zeitbombe”
Der erfahrene Anwalt Christoph Arnold hat im Namen seines Mandanten Klage auf Schadenersatz in Höhe von 3500 Euro gegen den Beschuldigten eingereicht. „Der Angreifer lief herum wie eine tickende Zeitbombe. Es war lediglich eine Frage der Zeit, bis er erneut Polizisten angreift“, äußerte sich Arnold gegenüber FOCUS online.
Trotz der erneuten Angriffe auf Ordnungskräfte wurde der Täter nicht inhaftiert. Dabei tauchte Rene I. immer wieder in den Akten der Kriminalpolizei auf. Delikte im Zusammenhang mit Drogen und Eigentum sowie Körperverletzungen. Dennoch schien niemand den Mann als Gefahr einzustufen. Er wurde stets als alkoholabhängiger Kleinkrimineller abgestempelt.
Rene I. wird im Krankenhaus bewacht und soll einer psychiatrischen Untersuchung unterzogen werden
Rene I., der mittlerweile außer Lebensgefahr ist, bleibt weiterhin unter Bewachung im Krankenhaus. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl vor. Zunächst hatte der Ermittlungsrichter in Gummersbach einen entsprechenden Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Köln abgelehnt und darauf hingewiesen, dass der Geisteszustand des Beschuldigten zur Frage der Schuldfähigkeit untersucht werden sollte.
Erst nachdem die rheinischen Ankläger Beschwerde eingelegt hatten, entsprach die nächsthöhere Instanz dem Haftantrag. Oberstaatsanwalt Bremer sagte, dass seine Behörde den Beschuldigten “sofort einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen lassen wird”.