Das Asylsystem in der EU erfährt eine grundlegende Reform. Nach ausgiebigen Diskussionen haben sich Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments abschließend auf entsprechende Gesetzestexte geeinigt, wie die spanische Ratspräsidentschaft und die EU-Kommission am Mittwochmorgen mitteilten.
Es sind zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Regeln vorgesehen. Das Ziel ist, die irreguläre Migration einzudämmen. Die Einigung muss noch vom Plenum des Europaparlaments und den EU-Staaten bestätigt werden. Das ist üblicherweise eine Formalität.
Deutschland scheitert mit Forderung – Baerbock bezeichnet es als „Kompromiss“
Deutschland war mit seinem Wunsch gescheitert, Familien mit Kindern von den Grenzverfahren auszunehmen. Das hatten insbesondere die Grünen gefordert.
„Jede Einigung in Brüssel ist auch immer ein Kompromiss“, kommentierte Baerbock. Dennoch seien in den Verhandlungen der letzten Monate auch Verbesserungen erreicht worden, „so dass zum Beispiel auch im Ausnahmefall der Krise humanitäre Standards erhalten bleiben“.
Strengere Handhabung von Personen aus sicheren Ländern
Zukünftig sollen einheitliche Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen eingeführt werden. Es ist insbesondere geplant, dass Personen aus Ländern, die als relativ sicher eingestuft werden, einem deutlich härteren Umgang unterzogen werden. Bis zur Entscheidung über den Asylantrag sollen diese Menschen unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern untergebracht werden können.
Die Verteilung der Schutzsuchenden unter den EU-Staaten wird gemäß den Plänen mit einem „Solidaritätsmechanismus“ neu geregelt: Wenn Länder keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen sie Unterstützung leisten, beispielsweise in Form von Geldzahlungen. Abgelehnte Asylbewerber sollen zukünftig leichter in sichere Drittstaaten abgeschoben werden.
An Reform wird seit der Flüchtlingskrise 2015/2016 gearbeitet
An der Reform wird bereits seit der Flüchtlingskrise 2015/2016 intensiv gearbeitet. Damals waren Länder wie Griechenland mit der überwältigenden Anzahl an Menschen aus Ländern wie Syrien überfordert, und Hunderttausende konnten unregistriert in andere EU-Staaten weiterziehen.
Dies wäre eigentlich nicht passieren dürfen, denn gemäß der sogenannten Dublin-Verordnung sollen Asylbewerber dort registriert werden, wo sie die Europäische Union zuerst betreten haben. Daraufhin schlug die EU-Kommission bereits 2016 erstmals neue Regeln vor. Die Verhandlungen gestalteten sich jedoch bis zuletzt als sehr zäh. Während Ländern wie Ungarn die Vorschläge nicht scharf genug waren, äußerten Hilfsorganisationen und Teile von Linken und Grünen Bedenken, dass die Menschenrechte bei den Asylverfahren nicht ausreichend geachtet würden.