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Saturday, July 27, 2024
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HomeUncategorizedBillions-Hole in Federal Budget: Next Traffic-Light-Shock: 200-Billion-Euro-Fund "no longer usable"

Billions-Hole in Federal Budget: Next Traffic-Light-Shock: 200-Billion-Euro-Fund “no longer usable”

Billions-Hole in Federal Budget: Next Traffic-Light-Shock: 200-Billion-Euro-Fund “no longer usable”

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    No genetic engineering in the plant

    But don’t worry:
    Genetically modified

    aren’t the

The ruling of the Federal Constitutional Court in Karlsruhe, which prohibits the federal government from reassigning corona loans, tears a billions-hole in the budget. Jurists disagree on how serious the consequences are for 2024 and whether a supplementary budget will be needed in 2023. All news in the ticker.

Next Traffic-Light-Shock: 200-Billion-Euro-Fund “no longer usable”

15.59 o’clock: After the budget ruling of the Constitutional Court, the Federal Ministry of Financeauch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) sind eingefroren. Gemäß den AFP-Informationen heißt es in einem Brief von Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer an die anderen Ministerien, dass die WSF-Kreditermächtigungen „im Jahr 2023 nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr genutzt werden könnten“. Nach Angaben aus Kreisen des Finanzressorts bleiben die Auszahlungen der Energiepreisbremsen in diesem Jahr jedoch unberührt.

Um zu verhindern, dass der Haushalt und künftige Haushaltsjahre weiter belastet werden, wurden “alle im Wirtschaftsplan 2023 noch nicht in Anspruch genommenen Ausgaben sowie alle ausgebrachten und noch nicht belegten Verpflichtungsermächtigungen (…) ab sofort gesperrt”, heißt es in Gatzers Brief an die anderen Ressorts, wie das „Handelsblatt“ zuerst berichtet hatte. Für noch notwendige WSF-Ausgaben sei die „Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen“ erforderlich.

Juristen uneins wegen Haushalt 2024: Wird ein Nachtragshaushalt für 2023 erforderlich?

12.30 Uhr: Der Rechtswissenschaftler Henning Tappe hält auch nach dem Karlsruher Urteil einen Beschluss des Etats für das kommende Jahr für möglich. Sollte der Bundestag sich dagegen entscheiden, Projekte aus dem Klimaschutzfonds in den Haushalt für 2024 zu transferieren, seien nur redaktionelle Änderungen nötig, sagte der von den Grünen benannte Experte am Dienstag in einer Anhörung des Haushaltsausschusses. Eine solche Entscheidung könne beispielsweise getroffen werden, wenn der Klima- und Transformationsfonds noch über weitere Mittel verfüge, die vom Urteil nicht berührt seien.

Tappe widersprach damit dem von der Union bestellten Experten Hanno Kube von der Universität Heidelberg. Dieser hält den Etat für 2024 nicht für beschlussreif. Schon für das laufende Jahr müsse es voraussichtlich einen Nachtragshaushalt geben, weil das Urteil sich auch auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Abfederung hoher Strom-, Gas- und Fernwärmepreise auswirke, sagte er. „Insgesamt muss also noch mal ein Kassensturz vorgenommen werden.“

Der Haushalt für das laufende Jahr müsse zunächst verfassungsrechtlich abgesichert werden, bevor der Haushalt für das kommende Jahr verfassungskonform geplant und vollendet werden könne. Vorher sei eine Haushaltsentscheidung für das kommende Jahr instabil.

Finanzministerium friert Haushaltsmittel für 2023 aufgrund des Urteils ein

Dienstag, 21. November, 06.30 Uhr: Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts sperrt das Finanzministerium (BMF) eine Vielzahl von Posten im Bundeshaushalt. „Das BMF stoppt die Verpflichtungsermächtigungen in 2023, um Vorbelastungen für kommende Jahre zu vermeiden“, hieß es am Montagabend aus Kreisen des Ministeriums. Dies betreffe Etats aller Ministerien. Eine Verpflichtungsermächtigung gibt einer Verwaltung die Möglichkeit, bereits für künftige Jahre Zahlungsverpflichtungen einzugehen, etwa bei mehrjährigen Vorhaben. Aktuelle Ausgaben in diesem Jahr sind demnach nicht betroffen.

 

Die Ampel-Koalition ringt weiter um den Umgang mit dem Urteil aus Karlsruhe. Die SPD bekräftigt ihre Forderungen nach einem Aussetzen der Schuldenbremse, um das 60-Milliarden-Euro-Finanzloch zu stopfen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist zwar ebenfalls kein Verfechter der Schuldenbremse, sieht für Änderungen aber keine Mehrheiten.

Bundesrechnungshof: Haushalt 2023 und 2024 rechtlich problematisch

15.59 Uhr: Der Bundesrechnungshof hält nach dem Karlsruher Haushaltsurteil die Bundeshaushalte für dieses unddas bevorstehende Jahr könnte nach verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten äußerst problematisch sein. Dies geht aus der Stellungnahme des Rechnungshofs für die Sachverständigenanhörung am Dienstag im Haushaltsausschuss des Bundestags hervor. Den Etat für 2024 in der aktuellen Situation zu verabschieden birgt Risiken.

Hanno Kube, ein Steuerrechtler von der Universität Heidelberg, rät ebenfalls in seinem Beitrag vom Beschluss des Haushalts 2024 ab. Er schreibt, dass der vorliegende Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 möglicherweise verfassungswidrig ist. Es bleibt offen, ob bestimmte Positionen aus dem Klima- und Transformationsfonds nun in den Hauptetat überführt werden müssen.

Andererseits sieht der Wirtschaftswissenschaftler Jens Südekum den Hauptetat des kommenden Jahres nicht unmittelbar von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffen. Solange ein Ausgabestopp im Klima- und Transformationsfonds verhängt wird, könne der Etat 2024 verabschiedet werden. Dennoch sei wahrscheinlich, dass in Kürze ein Nachtragshaushalt erforderlich wird. Da offene Fragen zum Urteil voraussichtlich nicht bis zum Jahresende geklärt werden könnten, empfiehlt er trotzdem, den Etat vorerst zu verabschieden.

Die meisten Experten halten Auswirkungen auf das Sondervermögen für die Energiepreisbremsen für möglich, äußern sich jedoch nicht eindeutig zu den Konsequenzen. Die Experten sollen am Dienstag im Haushaltsausschuss des Bundestags ausführlich zu ihren Stellungnahmen befragt werden.

Energiepreisbremse in Gefahr nach Haushaltsurteil, warnt Habeck

Montag, 20. November, 09.57 Uhr: Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck befürchtet nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts auch Auswirkungen auf die Energiepreisbremsen. Das Urteil beziehe sich zwar nur auf den Klima- und Transformationsfonds, sagte der Grünen-Politiker am Montag im Deutschlandfunk. Allerdings merkte er an: „In der Begründung bezieht sich das Urteil, weil es so fundamental gesprochen ist, in der Tat im Grunde auf alle Fonds, die aufgesetzt wurden und die überjährig sind.“

Angesichts der Ankündigung von Unionsfraktionschef Friedrich Merz, auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen, sagte Habeck, das Urteil beziehe sich seiner Ansicht nach auch auf diesen Fonds. Die Union müsse nicht klagen. „Das bedeutet jedoch, dass zumindest für die Zukunft, der Fonds soll ja andauern bis zum Sommer 2024, die Bürgerinnen und Bürger höhere Strom- und möglicherweise höhere Gaspreise verkraften müssen.“ Die Union könne sich über Dankesschreiben von Bürgerinnen und Bürgern freuen. „Sollten wir in eine Krise geraten, werden wir die Gas- und Strompreisbremse nicht mehr aktivieren können. Dann werden sich die Gas- und die Strompreise sowie die Fernwärmepreise erhöhen.“

Die Preisbremsen für Strom und Gas gelten noch bis zum 31. März. Dabei werden die Preise für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten begrenzt – für Strom bei 40 Cent und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde. Die Marktpreise sind inzwischen jedoch so stark gesunken, dass die Deckel für die meisten Haushalte vernachlässigbar sein dürften.

Was ist passiert?

Das Bundesverfassungsgericht erklärte in der vergangenen Woche eine Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig. Diese waren zur Bewältigung der Corona-Krise genehmigt worden, sollten jedoch für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun stehen die Milliarden im sogenannten Klima- und Transformationsfonds nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung hatte daraufhin bereits vorübergehend bestimmte Vorhaben auf Eis gelegt, die aus dem Fonds finanziert werden sollten. Dabei ging es um Verpflichtungsermächtigungen für 2024 und die Folgejahre.

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sh/with dpa

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