Controversial Change in Legislation: Is the EU planning to forcibly expropriate cars? Experts reveal what the real issue is
According to reports, the EU is allegedly planning to force the scrapping of vintage cars and old used cars, effectively expropriating their owners. Is there any truth to this? The answer is not so easy to give. At least for vintage car owners, however, there is no need to worry.
A few weeks ago, Germany’s vintage car community was in an uproar. Reports circulated that the EU was planning a directive under which drivers could be forced to scrap their car. Quickly, the first YouTube videos were filmed and articles were written,die eine Enteignung der Autofahrer in Aussicht stellten. Die Frage, ob und was an dieser Befürchtung dran sein könnte, wird von FOCUS online untersucht.
Altauto-Verordnung: Es hat nichts mit Enteignung zu tun
Zunächst muss der Inhalt des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine „Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates“ vom 13.07.2023 untersucht werden. Es ist wichtig zu betonen, dass es sich um einen “Vorschlag” handelt. Die Inhalte sind also noch nicht endgültig festgelegt, sondern werden noch im Parlament und dem Rat diskutiert und mit den Mitgliedstaaten abgestimmt. Wie bereits bei der neuen Führerschein-Verordnung gesehen, wurden nicht alle Verschärfungen, die in diesem Fall von einer Grünen-Politikern auf EU-Ebene gefordert wurden, letztendlich umgesetzt.
Der Schwerpunkt der zu ändernden Altauto-Verordnung liegt darin, die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erfüllen. Es geht um die Schaffung einer klimaneutralen und sauberen Kreislaufwirtschaft bis 2050, um das Ressourcenmanagement zu optimieren und die Umweltverschmutzung zu minimieren.
„Kreislaufwirtschaft“ soll alte Teile vollständig wiederverwerten
Von einer Enteignung, die mit einer Zwangsverschrottung einhergeht, ist keine Rede. Das betont auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller, der Mitglied des „Arbeitskreises Automobiles Kulturgut“ des Bundestags ist. Er stellt klar, dass historische Fahrzeuge explizit von den Vorschlägen ausgenommen sind und die Behauptungen, dass Oldtimer von der Zwangs-Verschrottung bedroht seien, als „Fake News“ bezeichnet.
Zumindest Oldtimer-Besitzer brauchen sich also keine Sorgen zu machen. Die vorgeschlagenen Regeln sollen zunächst für Pkw gelten und dann schrittweise auf Busse, Lastwagen und Motorräder ausgeweitet werden. Es hat also nichts mit ‘die EU ordnet die Entsorgung von historischen Fahrzeugen an’, wie ein EU-Sprecher gegenüber der deutschen Presseagentur (dpa) betont. Fahrzeuge von historischem Interesse sind von den Vorschlägen explizit ausgenommen.
Oldtimer sollen Bestandsschutz haben
Oldtimer dürfen zudem in dieser Form nicht länger produziert werden, sollten weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und müssen gut erhalten sein. Es ist also nicht automatisch jeder Oldtimer, der den Oldtimer-Status erhält. Es kommt auch vor, dass Fahrzeuge mit einem Totalschaden repariert und ins Ausland verkauft werden, um die Vorschriften zur umweltverträglichen Entsorgung von Altfahrzeugen zu umgehen.der faktisch nur noch Schrott ist, noch ein paar Euro. Deshalb beabsichtigt die EU, klar zu definieren, wann ein Auto als Schrott betrachtet wird und daher nicht mehr verkauft werden kann und daher ordnungsgemäß entsorgt werden muss.
Vorantreiben der “Antriebswende” mit wesentlich mehr Druck und Verboten
Es ist wichtig, besonders vor dem Hintergrund, dass die EU den Verbrennungsmotor bekanntermaßen abschaffen wird und nur noch Elektroautos auf den Straßen sehen möchte – mit dem bevorstehenden Verbot für die Neuzulassung aller Verbrennungsmotoren ab 2035 als vorläufig größte Maßnahme. Dies bedeutet, dass es in der EU durchaus Bestrebungen gibt, insbesondere von grünen Politikern und den mit ihnen verbundenen NGOs wie der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die sogenannte “Antriebswende” mit deutlich mehr Druck und Verboten voranzutreiben, als dies ohnehin schon geschieht.
Ein gutes Beispiel dafür sind die durch die DUH erzwungenen Fahrverbote für Diesel – deren Wirkung so zweifelhaft war, dass viele Städte sie bereits wieder aufgehoben haben, die jedoch zu erheblichen Wertverlusten von Millionen Dieselautos geführt haben.
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Gebrauchtwagen-Fahrer sollten die Diskussionen der EU genau im Auge behalten
Es kann daher keinesfalls schaden, die immer zahlreicher aus Brüssel kommenden Reformen mit einer gewissen Skepsis zu beobachten. Denn wenn Richtlinien erst einmal festgelegt und in nationales Recht umgesetzt sind, ist Kritik zu spät. Der CDU-Abgeordnete Müller sieht daher auch ohne Zweifel weiteren Diskussionsbedarf bei den geplanten Vorschriften: “Die Definition historischer Fahrzeuge ist im Verordnungsentwurf noch zu eng gefasst. Zu überarbeiten sind etwa auch Regelungen zu Ersatzteilen oder enthaltene bürokratische Hürden“, so Müller.
Vor allem muss zunächst festgehalten werden: Viele der Kriterien, anhand derer ein Gebrauchtwagen als Altwagen definiert wird, sind selbstverständlich und galten auch zuvor bereits. Zum Beispiel, wenn das “Fahrzeug in seine Einzelteile zerlegt oder ausgeschlachtet wurde”. Oder in einem solchen Ausmaß verbrannt, dass der Motorraum oder der Fahrgastraum zerstört ist. Solche Schäden, die im Anhang der genannten Vorschläge aufgeführt sind, sind ziemlich eindeutig.
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Wann ist ein Gebrauchtwagen zur Verschrottung vorgesehen?
Interessant wird es beim Kriterium “es wurde zugeschweißt oder mit Isolierschaum verschlossen”, das bereits Spielraum für Interpretationen lässt. Im Teil B des Anhangs haben die EU-Kommissionäre einen “vorläufigen Kriterienkatalog für Altfahrzeuge” ausgearbeitet, in dem “zusätzliche Faktoren herangezogen werden, um festzustellen, ob es sich bei einem gebrauchten Fahrzeug um ein Altfahrzeug handelt.”
Besonders interessant ist der Punkt c: “es wurde für mehr als zwei Jahre seit dem Zeitpunkt, zu dem diese zuletzt erforderlich war, keiner nationalen technischen Überwachung unterzogen”. Das bedeutet, sobald der TÜV abgelaufen ist, kann es für den Besitzer eines Oldtimers, aber auch eines Gebrauchtwagens kritisch werden.
Effizientes Vorgehen bei der Wiederverwertung
Aus den zu Beginn zitierten Passagen wird deutlich, dass es bei den Vorschlägen vor allem um die Rückgewinnung wichtiger Rohstoffe geht. Schließlich strebt Europa an, möglichst unabhängig von Rohstoffimporten aus dem Ausland zu werden. Um beim Recycling möglichst effizient vorzugehen, soll dieser Aspekt bereits bei der Konstruktion des Autos berücksichtigt werden, indem der Hersteller genaue Anleitungen zur Demontage des Wagens vorlegt und wie einzelne Teile ersetzt werden können.
Möglicherweise erleichtert dies auch die Reparaturen und die Beschaffung von Ersatzteilen. Auf diese Weise könnten viele Autofahrer sogar von den Vorschriften profitieren. Immerhin gab es erst kürzlicheine Veränderung zugunsten der Verbraucher im Bezug auf Original-Ersatzteile .
Möglichkeiten zur verbesserten Wiederverwertung von Autos
Die Europäische Kommission schlägt verschiedene Maßnahmen vor, um die Umsetzung des Konzepts der „Kreislaufwirtschaft“ zu fördern:
- „Kreislauffähige Konstruktion“: Herstellung von Fahrzeugen mit dem Ziel der Kreislauforientierung;
- „Rezyklatanteil“: Erhöhung des Anteils von wiederverwerteten Materialien in neuen Fahrzeugen;
- „Höhere Sammelquote“: Steigerung der Sammelquote von Altfahrzeugen in der EU und Verbesserung der Qualität von gebrauchten Fahrzeugen;
- „Erweiterte Herstellerverantwortung“: Schaffung von Anreizen zur Steigerung der Sammelquoten von Altfahrzeugen und zur Verbesserung der Abfallbehandlung durch ein erweitertes Herstellerverantwortungsregime;
- „Anwendung auf mehr Fahrzeuge“: Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschriften auf weitere Fahrzeugkategorien.
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Zusammenfassung
Die Diskussionen im Zuge der neuen Altauto-Verordnung haben für Aufsehen gesorgt und eine endgültige Beurteilung ist wegen des noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens nicht möglich. Dennoch können bereits jetzt einige Dinge festgehalten werden:
- Die Behauptung, die EU plane eine „Zwangsverschrottung“, wird von den aktuellen Vorschlägen nicht unterstützt.
- Die geplante Reform betrifft ausdrücklich keine Oldtimer, da die EU-Kommission die historische Bedeutung dieser Fahrzeuge anerkennt. Es ist jedoch zu beachten, dass ähnlich wie bei der aktuellen Rechtslage bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Auto offiziell den Status eines Klassikers erhält.
- Es ist durchaus denkbar, dass mit immer neuen Vorschriften es für Besitzer von Gebrauchtwagen schwieriger wird, ihre Fahrzeuge durch Reparaturen am Laufen zu halten, da sie als „nicht reparierbar“ oder umweltschädlich eingestuft werden könnten. Daher sollten Autobesitzer, Händler und Werkstätten den laufenden Gesetzgebungsprozess genau verfolgen.
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