Die FDP plant in den nächsten Tagen eine Klage beim Verfassungsgerichtshof gegen die Aktion des Innenministeriums einzulegen, das das Volksbegehren zur Verkleinerung des Landtags gestoppt hat. Der Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart: „Es ist vollkommen absurd zu behaupten, dass der Gesetzentwurf verfassungswidrig ist, weil er das Wahlrecht zu stark in Richtung des Verhältniswahlrechts verschiebt.“ Denn genau das hätten Grüne, CDU und SPD mit der Einführung von Landeslisten bereits beschlossen, ohne dass es irgendjemand thematisiert hätte.
Rülke fügte hinzu, bei einem überdimensionierten XXL-Landtag würden nur ungefähr ein Drittel direkt gewählte Abgeordnete im Landtag sitzen, wie es auch im „schlanken Vorschlag“ der Liberalen vorgesehen sei, nur eben insgesamt viel weniger.
Das Innenministerium hatte vor Weihnachten erklärt, dass die FDP zwar ausreichend Unterschriften eingereicht habe, der angestrebte Gesetzentwurf jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig sei. Kritisiert wurde, dass nach dem Entwurf der FDP das Verhältniswahlrecht deutlich mehr Gewicht habe als das Persönlichkeitswahlrecht. Die FDP betrachtet dies als ein taktisches Manöver von Innenminister Thomas Strobl (CDU). Rülke unterstrich: „Thomas Strobls Motiv ist, eine Niederlage vor Gericht in Kauf zu nehmen, die jedoch so spät erfolgt, dass erst 2031 die Landtagsreduktion greift.“ So schaffe er vorher noch ein möglichst großes Parlament und könne eventuell selbst ein Landtagsmandat ergattern, das ihm die Bevölkerung bislang verweigert habe. „Wenn das derzeitige Wahlrecht verfassungskonform ist, dann ist es auch unser Vorschlag.“
Entscheidender Punkt ist Artikel 28 der Landesverfassung
Die FDP hat mehr als 10 000 Unterschriften beim Ministerium eingereicht. Die Liberalen wollten mit dem Volksbegehren die Anzahl der Wahlkreise im Südwesten um fast die Hälfte reduzieren. Dadurch sollte eine unnötige Ausdehnung des Parlaments verhindert werden. Statt 70 sollte es künftig nur noch 38 Wahlkreise geben, analog zur Bundestagswahl. Dadurch würde die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch reduziert. Zuletzt war die FDP-Landtagsfraktion mit einem entsprechenden Gesetzentwurf gescheitert.
Für das Innenministerium widerspricht der FDP-Plan der Verfassung. Je weniger Wahlkreise es gebe, desto kleiner sei auch der Anteil der Abgeordneten, die ein Direktmandat erhielten – die also direkt aus einem Wahlkreis in den Landtag gewählt würden, teilte das Ministerium mit. Konkret geht es um den Artikel 28 der Landesverfassung. Das Prinzip der Persönlichkeitswahl würde aus Sicht des Ministeriums zu weit zu Gunsten der Verhältniswahl verschoben. Das baden-württembergische Landtagswahlrecht ist ein Mischsystem aus Persönlichkeitswahl und Verhältniswahl.