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Saturday, July 27, 2024
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HomeWirtschafts-NewsVerantwortlich für 3300 Empfänger: Verweigerer, Bestrafungen, Migranten: Jobcenter-Chefin berichtet, wie es wirklich...

Verantwortlich für 3300 Empfänger: Verweigerer, Bestrafungen, Migranten: Jobcenter-Chefin berichtet, wie es wirklich abläuft

Frau Ebert, seit Anfang dieses Jahres wurde das Bürgergeld um weitere 12 Prozent erhöht und die Bestrafungen für Bürgergeld-Empfänger, die sich nicht um Arbeit kümmern, sollen verschärft werden. Was spüren Sie davon?

Steffi Ebert: Wir als Kommunales Jobcenter haben bis Ende 2022 Geld ausgezahlt, das umgangssprachlich Hartz IV genannt wurde, nun heißt es Bürgergeld. Die Regelsätze sind damals wie heute jährlich gestiegen, nur in den letzten zwei Jahren sind die Beträge eben wesentlich höher gestiegen als früher.

Wir sind an die Gesetze gebunden und führen diese professionell aus, verwaltungsrechtlich und logistisch ändert sich für uns nichts, egal wie hoch die Auszahlungsbeträge sind. Wir müssen zu jedem Jahreswechsel für jede Bedarfsgemeinschaft einen Änderungsbescheid erstellen und Auszahlungsbeträge anpassen.

Und? Schauen Sie jetzt in strahlende Gesichter oder ist das eine naive Frage?

Ebert: Nein, das ist mir nicht bekannt, das wird so hingenommen. Für Diskussionen sorgen nur Regelungen, die auf eine Leistungsminderung  oder Ablehnungen abzielen. Leistungsminderungen waren praktisch im Rahmen des Sanktionsmoratoriums ausgesetzt.

Wenn wir nun wieder über Leistungsminderungen reden, bekommen wir manchmal zur Antwort: „Das dürft ihr gar nicht mehr.“ Oder wir führen andere Diskussionen. Aber wir sind es gewohnt, mit Gegenwind klarzukommen.

„Durch eine Anstellung aus dem System zu kommen, gelingt meist Singles, die nur sich selbst versorgen müssen“

Was denken Sie über die Erhöhung?

Ebert: Wir beobachten, dass immer mehr Menschen auch ohne Bürgergeldbezug in eine schwierige Verschuldungssituation geraten. Die Schuldnerberatung ist auch Teil meines Zuständigkeitsbereiches, auch hier beobachten wir einen Anstieg der Fälle.

Das hängt natürlich auch mit der allgemeinen Preisentwicklung zusammen. Ich glaube aber nicht, dass das allein mit höherem Bürgergeld aufzufangen ist, sondern es gibt einfach auch Menschen, die kommen mit ihrem Budget klar und andere nicht.

Stellen Sie fest, dass der Anreiz zu arbeiten, durch das höhere Bürgergeld sinkt?

Ebert: Arbeitgeber sagen uns, es gibt Menschen, die bewerben sich gar nicht erst oder sagen, dass Bürgergeld für sie lukrativer ist. Vielen Familien zum Beispiel mit vielen Kindern oder Alleinerziehende, die in Bedarfsgemeinschaften leben, gelingt es oft nicht, auch wenn sie einen Job finden, aus dem Bürgergeld-System herauszukommen. Dieser Personenkreis war bereits vor der Erhöhung kein unerheblicher in unserem Bestand.

Oder die Familien müssen andere staatliche Leistungen beantragen. Dazu lässt sich im Niedriglohnsektor allein oft einfach nicht genug verdienen, um ganz ohne staatliche Leistungen zu leben. Durch eine Anstellung aus dem System zu kommen, gelingt meist Singles, die nur sich selbst versorgen müssen.

„Leistungsminderungen umzusetzen, ist ein sehr langwieriges und aufwendiges Verwaltungsverfahren“

Jetzt sollen die Bestrafungen wieder verschärft werden. Wer sich nirgends bewirbt, soll weniger Geld erhalten. Spüren Sie davon etwas?

Ebert: Wir wissen, dass sich etwas ändern soll. Der Gesetzentwurf liegt uns vor. Ab wann dieser konkret in Kraft tritt, wissen wir noch nicht.

Mit jeder gesetzlichen Änderung müssen wir auf jeden Fall unsere internen Verfahren wie etwa die Bescheide überprüfen, Schulungen planen und die Software muss angepasst werden. Leistungsminderungen umzusetzen, ist generell ein sehr langwieriges und aufwendiges Verwaltungsverfahren.Ob die beabsichtigten Effekte in den Kosteneinsparungen durch die Verschärfung eintreten werden, bleibt abzuwarten.

Was ist also Ihre Vorgehensweise?

Ebert: Unsere Strategie konzentriert sich primär auf die Partizipation der Menschen. Auf diese Weise erzielen wir den größten Erfolg und erreichen somit besser unsere vereinbarten Ziele, insbesondere in Bezug auf die Abschaffung oder Verringerung der Bürgergeldleistungen.

„Es gibt Empfänger von Bürgergeld, die bereits seit langer Zeit im System sind“

Wer sind diejenigen, die nicht teilnehmen?

Ebert: Es gibt Empfänger von Bürgergeld, die bereits seit langem im System verbleiben. Vier Jahre und länger, als sogenannte Langzeitleistungsempfänger.

Es ist unmöglich generell zu sagen, ob diese Menschen arbeiten wollen oder nicht. Oft ist es nicht mehr möglich, sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Sie haben in der Regel viele gleichzeitige Probleme: Schulden, Sucht, angeschlagene Gesundheit, labile Psyche, fehlende verwertbare Fähigkeiten, Einschränkungen bei der Mobilität.

Wie viele Personen sind das in Ihrem Bezirk?

Ebert: Wir sind in einem überschaubar großen Landkreis und haben etwa 3300 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Ungefähr 1750 Personen davon beziehen Langzeitleistungen, das heißt, sie sind seit mehr als 21 Monaten arbeitslos. Davon stecken 37 Prozent in der sogenannten Langzeitbetreuung, das bedeutet, sie sind bereits seit vier Jahren oder länger arbeitslos.

Die Vermittlung ist hier oft sehr schwierig, da es häufig darum geht zu prüfen, ob die Erwerbsfähigkeit noch vorhanden ist oder ob andere Organisationen wie Renten- oder Sozialhilfeträger zuständig sind. Die Wahrscheinlichkeit, eine Arbeit zu finden, nimmt ab, je länger die Arbeitslosigkeit andauert.

Viele Menschen verlassen inzwischen aufgrund der demografischen Entwicklung dieses System, indem sie in Rente gehen. Die Rente fällt dann jedoch wieder so niedrig aus, dass sie erneut einen Antrag auf ergänzende Grundsicherung beim Sozialamt stellen müssen.

Arbeitsminister Hubertus Heil will in diesem Jahr den Schwerpunkt auf Vermittlung statt Qualifizierung legen. Was bedeutet das für Sie?

Ebert: Gemäß den Vorgaben des Bundes arbeiten wir derzeit an der Implementierung des Jobturbo. Derzeit prüfen wir, welche Prozesse in der Integrationsarbeit noch verbessert werden können, um bei den Vermittlungen auf dem 1. Arbeitsmarkt besser zu werden.

Qualifikationsmaßnahmen waren und sind immer ein Thema. Die Bereitschaft oder der Wunsch nach Weiterbildung sind bei vielen Personen schlichtweg nicht in dem erforderlichen Umfang vorhanden, wie es für den Arbeitsmarkt wünschenswert wäre. Viele möchten einfach nur arbeiten, das ist auch unsere Erfahrung

„Die Anzahl der deutschen Leistungsempfänger nimmt eher ab“

Ist das Bürgergeld in Wirklichkeit ein „Migrantengeld“, da es hauptsächlich von Personen mit Migrationshintergrund bezogen wird?

Ebert: Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen gab es bis 2015 kaum Menschen mit Migrationshintergrund, die Leistungen in Anspruch genommen haben, die ihnen möglicherweise zustanden. Dann begann es 2015 mit der ersten Flüchtlingswelle, mittlerweile sind es 32 Prozent, mit steigender Tendenz.

Im Gegensatz dazu nimmt die Anzahl der deutschen Leistungsempfänger aufgrund von Renteneintritten und ebenfalls durch Arbeitsaufnahmen eher ab.

Sind Migranten leichter oder schwieriger zu vermitteln als Einheimische?

Ebert: Wir arbeiten mit Menschen und diese sind generell unterschiedlich, unabhängig von ihrer Herkunft. Es gibt sehr motivierte und auch qualifizierte Personen, aber auch solche, die Hilfe und Unterstützung benötigen.

Einige Personen haben gesundheitliche Einschränkungen, hatten in ihrer Heimat bereits nur Gelegenheitsjobsoder haben keine brauchbare Schul- und/oder Berufsausbildung. Die Bildungssysteme in den Ländern variieren und entsprechen oft nicht den deutschen Anforderungen.

Erfolgreiche Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt ist nach den Erfahrungen der ersten Flüchtlingswelle oft eine langfristige Aufgabe.

Ist das gesamte System zu kompliziert?

Ebert: Fortwährende Rechtsänderungen und vielfältige Rechtsprechungen stellen eine Herausforderung für jede Behörde bei der Umsetzung dar. Das Bürgergeld-System ist in jedem Einzelfall sehr individuell und in der Umsetzung für jede Bedarfsgemeinschaft daher allein sehr kompliziert.

Dies führt zu einer hohen Beanspruchung der Mitarbeiter und häufig zu Missverständnissen bei den Kunden aufgrund langwieriger und umfangreicher Entscheidungsprozesse.

„Unsere Vorgehensweise beruht zunächst auf Vertrauen“

Was genau ist so kompliziert: die Überprüfung der Richtigkeit der Angaben?

Ebert: Antragsteller müssen einen umfassenden Antrag auf Bürgergeld stellen und viele Belege einreichen, damit wir Einkommen, Vermögen, Unterkunfts- und Heizungskosten, Krankenversicherungsansprüche usw. prüfen können. Alle Antragsteller erhalten eine Beratung zur Antragsstellung durch uns. Beim Ausfüllen des Antrags dürfen wir nicht behilflich sein. Hierfür existieren eigene Beratungsstellen im Landkreis. Diese sind bei Personen mit Migrationshintergrund stark gefragt und ihr Besuch ist verpflichtend.

Es erfordert also eine Beratung, um das Beratungssystem zu nutzen?

Ebert: Das ist letztlich der Fall. Das ist wirklich nicht einfach. Jeder Antragsteller ist verpflichtet, Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Werden Unstimmigkeiten aufgedeckt und wir decken dies auf, folgen Bußgeld- oder Strafverfahren.

Aber unsere Vorgehensweise beruht vorerst auf Vertrauen. Wir gehen davon aus, dass der überwiegende Teil unserer Kunden vollständig und wahrheitsgemäß mitwirkt. Nur durch eine gute und zügige Kooperation können wir schnelle und gesetzeskonforme Entscheidungen treffen.

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