Die stärkere Erhöhung des CO2-Preises ab Januar, die von der Ampel-Koalition geplant und beschlossen wurde, wird zu höheren Kosten beim Heizen und Tanken führen. Die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen stimmten am Freitag für das vorgelegte Haushaltsfinanzierungsgesetz. Darin wurden auch die Änderungen beim Elterngeld angenommen, wo die Einkommensgrenze für einen Anspruch gesenkt wird.
Erhöhung des CO2-Preises auf 45 Euro und Senkung der Einkommensgrenze für Elterngeld
Um den Haushalt für 2024 zu finanzieren, beschloss die Ampel-Koalition diese Woche eine stärkere Anhebung des CO2-Preises zum 1. Januar. Statt von 30 auf 40 Euro wird er nun auf 45 Euro erhöht. Dies führt zu Mehreinnahmen von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr für den Staat. Nach Schätzungen des ADAC wird sich der Liter Benzin durch die Erhöhung insgesamt um rund 4,3 Cent verteuern, der Liter Diesel um rund 4,7 Cent.
Die Einkommensgrenze für Paare, die Anspruch auf Elterngeld haben, wird gesenkt. Bei ab April 2024 geborenen Kindern sinkt sie von bisher 300.000 Euro zunächst auf 200.000 Euro. Ab April 2025 sind es dann noch 175.000 Euro. Für Alleinerziehende gelten ab April 2024 150.000 Euro. Hier liegt die Einkommensgrenze bisher bei 250.000 Euro.
Nach dem Bundestagsbeschluss sind zwar weiterhin bis zu 14 Monate Elternzeit möglich. Allerdings können beide Elternteile in den ersten zwölf Monaten nur noch einen Monat gemeinsam zuhause bleiben und beide Elterngeld beziehen. Es bestehen Ausnahmen bei Früh- und Mehrlingsgeburten.