Der Verfassungsrechtler Papier wirft der Politik vor, dass sie seit Jahren das Problem mit Asyl und Migration ignoriert hat. In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ stellt Papier fest, dass die deutsche Bevölkerung sich dessen immer bewusst war, während die Politik es verdrängt habe. Noch schlimmer sei: die deutschen Regierungen hätten es „verheimlicht“ und „auf die lange Bank geschoben“. Und genau das würde sich nun rächen, so Papier.
Aufgrund der derzeit hohen Zahlen und dem wachsenden Druck der Bevölkerung rücken die Themen Asyl und Migration nun wieder in den Fokus der Politik. Trotzdem zweifelt der Verfassungsrechtler, dass es nun eine „effektive und schnell wirkende Lösung in Europa und auf nationaler Ebene“ geben wird.
Papier klärt über Asyl-Betrug auf
Papier wird nach einer Äußerung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser gefragt. Sie behauptet, dass eine Person, die an der deutschen Grenze um Asyl bitte, das Recht habe, dass der Asylantrag in Deutschland geprüft werde.
Doch dieser Rechtsauffassung widerspricht Papier in der „Welt am Sonntag“ entschieden. Papier sagt: „Das ist so ein Erzählstrang, den die Politik adoptiert hat, dass jedem Mann oder jeder Frau auf dieser Welt die Einreise in die Bundesrepublik gestattet ist.“
Aber: „Die vorherrschende Meinung in der Politik und auch in der Rechtspraxis besagt, dass mit der Anzeige, man werde einen Asylantrag stellen, die Einreise legal vollzogen werden kann. Aus dem damit verbundenen vorläufigen Aufenthaltsrecht wird dann faktisch oder auch aus Rechtsgründen häufig ein Aufenthalt von unüberschaubarer Dauer. Das Problem dabei: Es handelt sich oft um illegale, rechtswidrige Migration, für die das Asylrecht zweckentfremdet als Türöffner dient.“
„Individuen sollen die Einreise verweigert werden, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen“
Rumms! In Wirklichkeit darf Deutschland die Migranten an der Grenze zurückweisen. „Der Paragraf 18 Absatz 2 des Asylgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besagt, dass Individuen die Einreise zu verweigern ist, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Dazu gehören alle EU-Staaten und die Schweiz“, sagt Papier.
Das Fazit des Verfassungsrechtlers: „Deutschland ist also durchweg von sicheren Drittstaaten umgeben. Man hat nun Grenzkontrollen eingeführt. Doch was nutzen die, wenn sie nicht zu Zurückweisungen führen?“
Eine Frage, die sich angesichts der Zahlen nicht nur der Verfassungsrechtler stellt, sondern auch ein Großteil der deutschen Bevölkerung.