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Saturday, July 27, 2024
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HomeDeutschlandGastkommentar von „Emma“: Die Ampel zeigt ihre lebensfremde Politik im Trans-Gesetz

Gastkommentar von „Emma“: Die Ampel zeigt ihre lebensfremde Politik im Trans-Gesetz

Erstmals erschien dieser Text in der Frauenzeitschrift „Emma“.

Nur 39 Minuten wurden für die Debatte im Bundestag eingeplant– oder besser gesagt: so wenig Zeit. 39 Minuten für ein Gesetz, das nichts weniger als die Abschaffung der Realität des biologischen Geschlechts anstrebt. Denn zukünftig soll gelten: Frau ist, wer sich zur Frau erklärt. Jeder Mensch soll ohne jegliche Hürden mit einem simplen Besuch beim Standesamt seinen Geschlechtseintrag ändern können, und das einmal jährlich. Diese Möglichkeit soll bereits ab 14 Jahren bestehen.

Ist das abstrus? Offenbar fehlt es den Grünen, die die treibende Kraft hinter dem „Selbstbestimmungsgesetz“ sind, an jeglichem Gespür dafür, wie die Menschen außerhalb von Berlin-Mitte ihre realitätsfernen Projekte sehen. Und dasselbe scheint auch für die SPD zu gelten.

Unerschütterlich behauptete Tessa Ganserer: „Ich weiß, dass unser Gesetzentwurf von breiten Teilen der Gesellschaft getragen wird“. Die grüne Abgeordnete, biologisch und personenstandsrechtlich ein Mann auf einem Frauenquotenplatz, definiert sich als Frau und ging erwartungsgemäß nicht auf die massive Kritik am Gesetzesentwurf ein.

Transsexualität: Was ist eine Frau? Was ist ein Mann? – Eine Streitschrift

Die Anzahl der „geschlechtsangleichenden“ Operationen hat stark zugenommen

Breiter Rückhalt in der Gesellschaft? Wie oft zu hören ist, hat selbst so mancher Bundestagsabgeordnete immer noch nicht verstanden, was die Ampel damit plant. Und natürlich gibt es, nicht zuletzt dank der Aufklärung durch EMMA, in der Bevölkerung massiven Widerstand gegen das geplante Gesetz. Seit zwei Jahren versuchen Eltern, MedizinerInnen, Feministinnen und auch transsexuelle Menschen selbst zu erklären, welche drastischen Folgen der Geschlechtswechsel per einfacher Selbsterklärung haben würde: Für geschützte Frauenräume, aber vor allem für Kinder und Jugendliche, die mit diesem Gesetz nicht vor dem weitverbreiteten Trans-Hype geschützt, sondern hineingezogen werden würden.

Die Anzahl der „geschlechtsangleichenden“ Operationen hat sich bei 15- bis 25-Jährigen in Deutschland zwischen 2007 und 2021 um das siebzehnfache erhöht.

Frauenministerin Lisa Paus (Grüne), die als erste sprach, sah auch dieses Mal keinen Bedarf für Diskussionen und hielt es nicht für nötig, auf Fragen einzugehen, die eine Frauenministerin eigentlich beschäftigen müssten. Warum sind acht von zehn Jugendlichen, die sich als „trans“ identifizieren, Mädchen? Warum ist ihre Anzahl in den letzten Jahren um 4000(!) Prozent gestiegen? Wie kann es sein, dass deutsche Kliniken Mastektomien, also Brustamputationen, auch für Minderjährige anbieten? Und auch: Wie will Ministerin Paus Frauen in Duschen, Umkleiden oder Toiletten schützen, wenn sich zukünftig jeder Mann per „Sprechakt“ zur Frau erklären kann?

Dazu äußerte sie sich nicht. Stattdessen betonte die Frauenministerin, man stehe „schützend vor transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen“.

Die Ministerin erklärte auch, was alle RednerInnen der Ampel gebetsmühlenartig wiederholten, nachdem sie ihr Gesetz bejubelt hatten: „Nirgendwo geht es in dem Gesetz um medizinische Maßnahmen.“

Das ist zwar formal korrekt, jedoch Teil der Realitätsverleugnung der Ampel. Denn bereits jetzt warnen Mediziner und TherapeutInnen davor, dass der komplett unkomplizierte und scheinbar einfache „Geschlechtswechsel“ den Weg zu Hormonbehandlungen und chirurgischen Maßnahmen für Jugendliche ebnet.

in Richtung der Rutschbahn. Doch Falko Droßmann (SPD) wies den Zusammenhang zwischen dem Gesetz und medizinischen Maßnahmen schlicht als „Unfug“ zurück.

Das Gesetz dreht sich „nicht um medizinische Maßnahmen“. Aber welche Auswirkungen hat es?

Es war Aufgabe der Rednerinnen der Union, die Ampel darauf aufmerksam zu machen, dass es „viel zu besprechen gäbe zum Thema Frauenräume, Frauensport und Gendermedizin“, erklärte Dorothee Bär (CSU). Sie konzentrierte sich dann jedoch auf die fatalen Konsequenzen, die das Gesetz für Kinder und Jugendliche haben könnte, die sich „im falschen Körper“ befinden. Auch sie ist der Meinung, dass im Gesetzentwurf nicht einmal eine Verpflichtung zur Beratung vorgesehen ist.

Es kann nicht toleriert werden, dass 12- oder 14-Jährige in diesen wegweisenden Fragen allein gelassen werden“ und dass man „den Eltern ihr Entscheidungsrecht“ abspricht, erklärte Bär. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren ist für einen Wechsel des Geschlechtseintrags die Zustimmung der Eltern erforderlich. Wenn sie nicht einverstanden sind, heißt es in dem Entwurf, dass das Familiengericht die Zustimmung „ersetzen“ kann.

„Das Gesetz vernachlässigt die Schutzfunktion des Staates für Kinder und Jugendliche“, kritisierte auch Mareike Lotte Wulf (CDU), eine Befürchtung, die offenbar auch von zahlreichen FDP-Abgeordneten um den Abgeordneten Gero Hocker geteilt wird. Hocker wollte, so ist aus Abgeordnetenkreisen zu hören, seine Bedenken gerne in die Debatte einbringen, bekam aber keine Redemöglichkeit von seiner Fraktion. Kritische Stimmen gegen das „Selbstbestimmungsgesetz“ werden in der Ampel anscheinend nicht gerne gehört.

Mareike Lotte Wulf: „Dieses Gesetz hinterlässt die Menschen mit Kopfschütteln“

„Das Gesetz blendet Probleme systematisch aus und schafft mehr Unsicherheiten als Klarheiten“, erklärte Mareike Lotte Wulf weiter und erläuterte, was für große Teile der Bevölkerung selbstverständlich ist, für die Berliner Ampel aber offenbar nicht: „Ihr Gesetzentwurf versteht Geschlecht jenseits der Biologie. Geschlecht ist aber immer biologisch fundiert.“ Wulf stellte fest: „Dieses Gesetz, dass Sie als gesellschaftlichen Fortschritt verkaufen, lässt die Menschen mit Kopfschütteln zurück.“

Auch Wulfs Fraktionskollegin Susanne Hierl (CSU) fragte: „Was glauben Sie, was die Leute außerhalb Ihrer ideologischen Blase denken?“ Und forderte die Ampel auf, das einzig Richtige zu tun: „Legen Sie den Gesetzentwurf beiseite und führen Sie eine breite Debatte in der Gesellschaft, bevor Sie dieses Gesetzesvorhaben weiterverfolgen!“

Das aber scheint die Ampel nicht zu planen, auch nicht im Bundestag selbst. Der Gesetzentwurf, der eigentlich auch im Rechtsausschuss, im Innenausschuss und natürlich im Gesundheitsausschuss mit den entsprechenden ExpertInnen beraten werden müsste, wird nur an einen Ausschuss überwiesen: den Familienausschuss. Für die Anhörung der insgesamt zwölf ExpertInnen am 28. November sind zwei Stunden vorgesehen. Eine breite Debatte sieht anders aus. Am 15. Dezember soll das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden.

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