Das Gendern in der Sprache der Landesbehörden im Südwesten soll verboten werden. Es wird in einer Verwaltungsvorschrift festgehalten, dass Sonderzeichen wie Binnen-I und Gendersternchen in der Verwaltungssprache künftig nicht mehr gestattet sind, wie Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in Stuttgart verkündete. Dies würde dann beispielsweise für den Schriftverkehr von Ministerien oder Regierungspräsidien gelten. Damit würden bestehende „Regelungsdefizite“ behoben.
Verbot des Genderns in der Verwaltungssprache durch Innenminister
Zuvor hatte das Innenministerium einen Antrag für ein Volksbegehren gegen eine Genderpflicht an Schulen und Behörden aus formalen Gründen abgelehnt. Die Initiatoren hatten Tausende Unterschriften gesammelt und eingereicht. In dem Gesetzentwurf wird gefordert, dass die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes auf Vorgaben zum Gebrauch geschlechtsneutraler Änderungen und Zusätze verzichten sollten.
Auch die CDU-Fraktion unterstützt die Position der Gender-Gegner – sie lud den Initiator des Volksbegehrens, den Heidelberger Klaus Hekking, am Dienstag in die Fraktionssitzung ein. Hekking hatte kurz zuvor Klage beim Verfassungsgerichtshof gegen die Ablehnung des Antrags eingereicht.
Seit Jahren wird in Deutschland die Diskussion geführt, ob – und wenn ja, wie – männliche Formen in der Sprache durch weiter gefasste Begriffe ersetzt werden können oder sollten – um zum Beispiel Frauen offensiver einzubeziehen. Eine Möglichkeit ist das Gendersternchen wie bei „Lehrer*innen“.
Der Rat für Rechtschreibung hat die Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden solle. In der vergangenen Sitzung im Sommer hatte das Expertengremium aber Genderzeichen nicht als Kernbestand der deutschen Rechtschreibung eingestuft.