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Saturday, July 27, 2024
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Untersuchung von Hugo Müller-Vogg: Verschärfung der Strafen für Arbeitsverweigerer löst Kernproblem des Bürgergeldes nicht

Der Bundesminister für Arbeit, Hubertus Heil (SPD), plant, Beziehern des Bürgergeldes, die hartnäckig keinen Job annehmen, für bis zu zwei Monate die Zahlungen zu streichen. Heil argumentiert: “Wer nicht mitmacht und sich allen Angeboten verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen.”

Wenn der Sozialdemokrat gehofft haben sollte, mit seinen Maßnahmen gegen “Totalverweigerer” die Diskussion über das Bürgergeld beruhigen zu können, hat er sich gründlich getäuscht. Stattdessen hat er sie zusätzlich angeheizt.

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag hat diese klare Ansage aus dem Arbeitsministerium gerne aufgegriffen. Auch die bayerischen Unionsabgeordneten wollen Arbeitsverweigerern den Geldhahn ganz zudrehen.

Bei ihrer Tagung am Wochenende möchte sie beschließen: “Wir wollen sicherstellen, dass erwerbsfähige Bürgergeldempfänger eine verfügbare Arbeit annehmen müssen und dass diejenigen, die sich hartnäckig weigern, mit Leistungsstreichung belegt werden.”

Personen, die arbeiten könnten, aber keine Motivation haben, sollen keine Bürgergeldzahlungen mehr erhalten

Dieser Vorschlag könnte direkt von Heils Schreibtisch stammen. Dennoch wollen die Bayern mehr: “Eine Höchstdauer für Leistungsstreichungen lehnen wir ab.” Anders ausgedrückt: Personen, die arbeiten könnten, aber einfach keine Motivation haben, sollen auf unbestimmte Zeit keine Zahlungen mehr erhalten.

Die CSU möchte, wie sie betont, das Prinzip des “Fördern und Fordern” wieder zum Leitbild der Arbeits- und Sozialpolitik machen. Dabei bedient sie sich einer Formulierung von Gerhard Schröder, der die Einführung von “Hartz IV” genau so begründet hatte.

Sich ausgerechnet auf Schröder zu berufen, muss der CSU ein besonderes Vergnügen bereiten. Denn der ehemalige Kanzler ist bei der SPD gleich doppelt in Verruf geraten – wegen seiner aus SPD-Sicht unsoliden “Agenda 20”-Politik und gleichzeitig wegen seiner standhaften – und finanziell äußerst lukrativen – Männerfreundschaft mit dem Aggressor Wladimir Putin.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin befürwortet eine schrittweise Bestrafung

Heil und die CSU erhalten Unterstützung vom Regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner (CDU). Dieser spricht sich für eine schrittweise Bestrafung bei Arbeitsverweigerung aus. Personen, die wiederholt zumutbare Arbeit ablehnen, sollen weniger Unterstützung erhalten, so Wegner. Beim ersten Mal sollten 25 Prozent, beim zweiten Mal 50 Prozent des Regelsatzes gekürzt werden. Wegner sagt gegenüber “RTL/ntv”: “Ich sage Ihnen, beim vierten Mal geht er arbeiten.”

Sowohl für Heil als auch für die CSU bleibt die Frage, wie lange die Geldzuwendungen bei Arbeitsverweigerung komplett gestrichen werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 entschieden, dass eine vollständige Streichung der Regelleistungen unter bestimmten Bedingungen gerechtfertigt sein kann.

Das Arbeitsministerium geht davon aus, dass eine zweimonatige Streichung im Rahmen des Urteils liegt. Die CSU-Landesgruppe hat sich zu den rechtlichen Problemen ihres Vorschlags noch nicht geäußert.

Linke in SPD und Grünen haben Heils Vorschlag stark kritisiert

Sozialverbände sowie die Linke in SPD und Grünen haben bereits Heils Vorschlag entschieden kritisiert. Ihr Urteil über die Pläne der CSU wird noch strikter ausfallen.

Allerdings passt die Forderung nach Streichung des Bürgergeldes bei Arbeitsverweigerung zur Stimmung in der Bevölkerung. Zwar wird niemand ernsthaft behaupten, dass die Mehrheit der 3,9 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger Faulenzer sind. Aber Einzelfälle bringen das ganze System in Misskredit.

Das Bild vom grundsätzlich faulen Bürgergeldbezieher ist immer noch präsent, das wollen die Politiker ändern.

ebenso unkorrekt wie die Behauptung von linken und grünen Sozialpolitikern sowie den Interessenvertretern der Sozialverbände, dass Empfänger von Bürgergeld sich keinen Vollzeitjob sehnlicher wünschen.

Große Versuchung, das System auszunutzen

Empfänger staatlicher Unterstützung sind – wie alle anderen Bürger in Deutschland – keine Heiligen. Die Verlockung, das System zumindest zeitweise auszunutzen, ist stark. Das wurde ausgerechnet von Heil selbst bewiesen.

Im Zuge der Umgestaltung von Hartz IV zum Bürgergeld hat Heil ab dem 1. Juli 2022 ein „Sanktionsmoratorium“ eingeführt. Dies bedeutete: Kürzungen bei Pflichtverletzungen wie der Ablehnung eines Arbeitsangebots oder dem Abbruch einer Weiterbildungsmaßnahme wurden für ein Jahr ausgesetzt.

Das blieb nicht ohne Konsequenzen. Laut Untersuchungen der Arbeitsmarktforscher der Bundesagentur für Arbeit führte die Aufhebung der Sanktionen zu einer geringeren Integration von Bürgergeldempfängern in den Arbeitsmarkt. Anders gesagt: Ohne den Druck einer möglichen Kürzung verzichtete so mancher auf die Aufnahme einer Beschäftigung.

Der Fleißige wird schnell benachteiligt

Es ist nicht die Norm, dass Empfänger von Bürgergeld alle möglichen Mittel einsetzen, um nicht arbeiten zu müssen. Doch auch diejenigen, die von der Arbeit und den Steuern anderer leben, rechnen. Sie sehen sehr genau, ob und in welchem Maße sich Arbeit lohnt.

Abgesehen von ganz wenigen Situationen, verdient jemand, der Vollzeit arbeitet, netto mehr als jemand, der es nicht tut. Doch bei Alleinerziehenden oder Alleinverdienern mit mehreren Kindern sind die Unterschiede oft verschwindend gering. Der Fleißige wird hier schnell benachteiligt.

Es gibt viele Bürgergeldempfänger, die zusätzlich arbeiten; ihr Lohn ist so niedrig, dass der Staat die Differenz zum Bürgergeld übernimmt. Dies sind in der Regel keine Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern ausgebeutet werden. Vielmehr handelt es sich bei den Aufstockern häufig um Teilzeitbeschäftigte und nicht zuletzt um Menschen mit Minijobs.

Grundsätzlich ist nicht bekannt, warum diese Beschäftigten keine Vollzeitstelle haben. Es können gesundheitliche Gründe sein, die einer Vollzeittätigkeit entgegenstehen, oder familiäre Verpflichtungen bei Alleinerziehenden.

Allerdings ist das Modell „520-Euro-Job plus Bürgergeld“ sehr attraktiv. Der Druck des Jobcenters nimmt bei denen ab, die zumindest etwas arbeiten. Zudem stimmt die „Work-Life-Balance“ bzw. „Life-Work-Balance“ auch.

Um das Bürgergeld nicht zu „Grundeinkommen light“ verkommen zu lassen, müssen zwei Maßnahmen ergriffen werden

Im Grunde packt Heil und auch die CSU mit dem Problem der Drückeberger ein symbolisch wichtiges, jedoch für unser Sozialsystem nicht entscheidendes Thema an. Über die Bestrafung offensichtlichen Missbrauchs hinaus geht es um das “Fördern und Fordern”.

Damit das Bürgergeld nicht zu einem „Grundeinkommen light“ verkommt, müssen mindestens zwei Maßnahmen ergriffen werden.

  • Maßnahme 1: Der Abstand zwischen Niedriglöhnen und einem staatlichen „Lohn“ muss wieder größer werden.
  • Maßnahme 2: Wenn Bürgergeldempfänger eine Arbeit aufnehmen, dürfen Bürgergeld und Wohngeld nicht mehr so stark gekürzt werden wie bisher. Der Grundsatz „Leistung muss sich lohnen“ soll auch für Bürgergeldempfänger gelten.

Die Ampelkoalition hat bisher eine gegenteilige Politik verfolgt. Die Leistungen des Bürgergeldes sind deutlich höher und werden großzügiger gewährt als bei Hartz IV. Zudem soll die geplante Kindergrundsicherung das Einkommen von Familien ohne berufstätige Eltern erhöhen.

Heils Pläne zur Kürzung sind reine Symbolpolitik, auch die weitergehenden Forderungen der CSU führen nicht zu einer grundlegend anderen Politik.

Das deutsche Sozialsystem gleicht einem Haus, an dem über Jahrzehnte immer wieder um- und angebaut wurde. Dieses Haus braucht kein weiteres Flickwerk und Schönheitsreparaturen, sondern benötigt dringend eine Grundsanierung. Nur: Ein ideenreicher Sozialarchitekt ist nicht in Sicht – nirgendwo.

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